Deutschland / NRW

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DNS-Sperren: Umgehungsmöglichkeiten

Wegfiltern ist wegschauen!
»Wegfiltern ist Wegschauen!«

Chronologie des Grauens:

2001

2002Ende

4. Oktober 2001
Die Bezirksregierung Düsseldorf kündigt eine beabsichtigte Sperrungsverfügung an. Gesperrt werden sollen nach dem Willen der Bezirksregierung 4 Webseiten, 3 davon mit rechtsradikalem Inhalt (*):

rotten.com
front14.org *
nazi-lauck-nsdapao.com *
stormfront.org *

Als Rechtsgrundlage dient der Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) von 1997. Die genannten Webseiten verletzen die Menschenwürde, sind kriegsverherrlichend, jugendgefährdend und erfüllen den Tatbestand der Volksverhetzung. Solche Inhalte sind laut §8 MDStV unzulässig und die Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde sieht sich zur Sperrung verpflichtet. Weiterhin bezieht sich die Bezirksregierung auf §18 des MDStV, nachdem Access- Provider dann zur Verantwortung gezogen werden könne, wenn die eigentlichen Content-Provider (in diesem Fall in den USA) nicht zu belangen sind.

Mitte November 2001
Anhörung mit Vertretern der Provider und diversen Experten um die technische Möglichkeit der Sperrung zu besprechen Die Provider lehnen alle Vorschläge als unzumutbar und/oder ineffizient ab.

21. November 2001
Nach Bekanntwerden der beabsichtigten Sperrverfügung setzen zahlreiche Proteste ein.
Der Chaos Computer Club veröffentlicht noch am 21. November eine Pressemitteilung unter dem Titel “Eine Zensur findet statt”. Die Bezirksregierung Düsseldorf sieht sich zu einer Pressemitteilung genötigt und weist die Vorwürfe von z.B. dem SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss, Spiegel, Focus und dem CCC zurück.

19. Dezember 2001
Die Bezirksregierung verkündet den Start eines “Filter-Pilotversuches”.
Die Entwicklung des “Filterpilot” erfolgt durch die Universität Dortmund (unter Leitung von Dipl. Phys. Günter Schwichtenberg) gemeinsam mit den Firmen bocatel, Intranet GmbH und Webwasher. Dieses Filtersystem soll der Zugriff auf unerwünschte Seiten für jeden blockieren. Ende April scheitert das Projekt Filterpilot aus technischen Gründen.

2002

2003 2001

21. Januar 2002
Alvar Freude, Betreiber der Website ODEM.org , erstattet Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis und der Computersabotage gegen “zu ermittelnde Mitarbeiter von Internet-Providern und der Bezirksregierung Düsseldorf”.
Die Strafanzeige wird wegen fehlendem Tatverdacht am 7. März 2002 eingestellt.

6. Februar 2002
Die Sperrverfügungen werden an 76 Provider zugestellt. Darin werden die Provider in NRW aufgefordert die Seiten stormfront.org und nazi-lauck-nsdapao.com .

Die Domains werden durch Änderungen der DNS-Einträge auf den DNS-Server der betroffenen Provider nun zu einem Meldeformular der Bezirksregierung umgeleitet:

16 Provider haben Klage dagegen eingereicht.

Das Vorgehen der Bezirksregierung weckt die Befürchtung, unter dem Deckmantel des Kampfes gegen rechte Hetze werde ein Präzedenzfall für staatliche Eingriffe ins Internet inszeniert. Und Jürgen Büssow selbst mag da gar nicht widersprechen:

Wenn ich das Milchtrinken verbieten will, muss ich erst mal ein oder zwei Flaschen beschlagnahmen.

(Quelle TAZ http://www.taz.de/pt/2003/02/13/a0166.nf/text )

Im Februar 2002 startete eine von ODEM.org organisierte Unterschriftenaktion gegen die Einschränkung der Informationsfreiheit.
Erstunterzeichner sind u.a. die Reporter ohne Grenzen, Politiker der Grünen, der SPD, der PDS, der CCC und diverse Netzaktivisten.

6. April 2002
In Düsseldorf findet eine vom CCC organisierte Demonstration gegen die Sperrverfügung statt (”Wegfiltern ist wegschauen” - http://www.netzzensur.de ), unterstütz von Bürgerrechtsorganisationen und Politikern. Gegen Ende Der Demo kommt es zu einer direkten Disskusion mit Büssow.

Demo
Foto: Horst EberleinJürgen Büssow (l.) bekommt von Andy Müller-Maguhn
die »rote Netzwerkkarte« überreicht
-Um sich gegen die Vorwürfe der Zensur zu wehren, gibt die Bezirksregierung eine “Grundsatzerklärung zur Sperrung von rechtsextremistischen Internet-Seiten” heraus:
- die BRD ist nach dem 2.Weltkrieg bewusst in antifaschistischer Tradition aufgebaut worden
- aus historischen Gründen besteht eine besondere Verpflichtung Minderheiten und mögliche Opfer des Rechtsextremismus zu schützen
- Sperrungen von unzulässigen Internet-Inhalten haben nichts mit diktatorischen Zensurmaßnahmen zutun. In einem Rechtsstaat sind sie transparent, nicht diskriminierend und anfechtbar.23. Juli 2002
Die Bezirksregierung Düsseldorf weißt die Widersprüche der Provider gegen die Sperrverfügung zurück. Begründung laut Büssow: “Webseiten stellen kein Brief- bzw. Telekommunikationsgeheimnis nach Art. 10 Abs. 1 GG” dar

(http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/BezRegDdorf/hierarchie/aufgaben/Abteilung_2/
Dezernat_21/Medienmissbrauch/Widerspruchsbescheid_zur_Sperrverfuegun8229.php
)

5. September 2002
Regierungspräsident Jürgen Büssow droht dem Heinz Heise Verlag mit Klage, falls dieser seine Forderung nach Veröffentlichung einer Gegendarstellung nicht erfüllt.

Die Veröffentlichung der Gegendarstellung lehnt der Verlag ab. “Wir werden dem Antrag in dieser Form nicht nachkommen”, erklärt die Geschäftsführung. Einer Klage aus Düsseldorf sehe man gelassen entgegen.

(Quelle http:///www.heise.de/newsticker/meldung/30531 )

10. September 2002
Die Bezirksregierung erkennt ganz plötzlich Gefahr im Verzug und ordnet die sofortige Sperrung an, damit soll der gerichtliche Weg ausgehebelt werden. Die einzige Möglichkeit, die die Provider nun noch haben bleibt eine Klage gegen die Sperrverfügung.

16. September 2002
In Düsseldorf veranstaltet der Chaos Computer Club die “Konferenz zu Informationsfreiheit, Kontrolle von Inhalten und Zensur im Internet”. Als Redner sind unteranderem Meryem Marzouki, Alvar Freude von ODEM.org und Harald Summa vom eco e.V. anwesend.

17. September 2002
Im Plenarsaal der Bezirksregierung Düsseldorf findet eine Konferenz zu “Hass und Gewalt im Internet ” statt, welche von der Bezirksregierung gemeinsam mit der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen veranstaltet wird. Als Redner sind hier unteranderem Paul Spiegel vom Zentralrat der Juden und Prof. Dr. Peter Mankowski von der Universität Hamburg geladen.
Andy Müller Maguhn (Sprecher des CCC e.V.) ist als Teilnehmer an der Konferenz anwesend und sorgte für lebhafte Diskussionen.

31. Oktober 2002
Workshop der Universität Münster zusammen mit der Landesanstalt für Medien in NRW zum Thema “Rassistische und fremdenfeindliche Inhalte im Internet - Probleme und Lösungsansätze”.

13. November 2002
Das Verwaltungsgericht Minden hat den Zugangsanbieter Telefonica in einem Eilverfahren von der Sperrungsverfügung der Düsseldorfer Bezirksregierung befreit.
Durch die Entscheidung ist nun klargestellt, dass die Sperrungsverfügung von dem beteiligten Provider bis zur endgültigen Entscheidung in der Hauptsache nicht umgesetzt werden muss. über die Rechtmäßigkeit der Sperrungsverfügung ist jedoch nicht entschieden.

13. Dezember 2002
Im Gegensatz zum Verwaltungsgericht Minden hat das Verwaltungsgericht in Arnsberg (NRW) die Verfügung zur sofortigen Sperrung rechtsextremer Internet-Angebote durch einen Zugangsanbieter bestätigt.
Nun muss das Oberverwaltungsgericht in Münster als nächste Instanz in dieser Sache entscheiden.

27. Dezember 2002
Regierungspräsident Jürgen Büssow teilt mit, dass das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Ordnungsverfügung der Behörde gegen einen Internet-Provider bestätigt hat.
Aus einer offizielle Stellungnahme zu dem Verfahren wird jedoch ersichtlich, dass das Gericht nicht in der Hauptsache entschieden hat.
Ebenfalls entschied das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen zugunsten der Düsseldorfer Bezirksregierung.

2003

links2002

27. Januar 2003
Eine kleine Gruppe von Netzaktivisten erschafft Zensoogle.de , die Website kritisiert die Sperrungen bei Google. Im Google-Design ersetzt Zensoogle alle Anfragen durch die Suchbegriffe “Google zensiert”.

Google hatte bestimmte Seiten aus dem Index landesspezifischer Suchmaschinen herausgenommen, unteranderem auch die rechtsradikale Website stormfront.org.

28. Januar 2003
ODEM.org stellt eine umfangreiche Materialsammlung über die wahren Motive der Bezirksregierung Düsseldorf zur Sperrverfügungen ins Netz.

“In Wirklichkeit geht es ihr um den Aufbau einer umfassenden Infrastruktur, mit der alles Unerwünschte aus dem Netz ausgeblendet werden soll.”
(Zitat: Alvar Freude von ODEM)

11. Februar 2003
Das Verwaltungsgericht Aachen entscheidet gegen den Widerspruch der Provider. Diese vrelangten einen Aufschub der Sperrungen bis zur grundsätzlichen juristischen Entscheidung über die Sperrverfügungen.

10. März 2003
Bundespräsident Rau fordert ein schärferes Vorgehen gegen rechtsextreme Webseiten. Seiner Meinung nach sollten die Aufsichtsbehörden der Länder sich die Düsseldorfer Bezirksregierung zum Vorbild nehmen.

(Quelle Heise.de: http://www.heise.de/newsticker/meldung/35163 )

19. März 2003
Das Oberverwaltungsgericht Münster entscheidet zugunsten der Bezirksregierung Düsseldorf: Die Verfügungen müssen von den Internet-Providern vorläufig befolgt werden, da es nach Ansicht des OVG Münster keinen vorläufigen Rechtsschutz gegen die Sperrungsverfügungen und damit auch keinen Aufschub für die Durchführung der Sperrungen gibt.
Die endgültige Entscheidung bleibt jedoch dem Klageverfahren vorbehalten.

7. April 2003
Die Bezirksregierung zieht ihre Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Minden (siehe 13.11.2002) zurück.
Telefonica muss damit die Sperrungen von Websites, die die Bezirksregierung verfügt hat, nicht durchführen.

22. Juli 2003
Die Justiz in Baden-Württemberg leitet Ermittlungen gegen Alvar Freude (ODEM.org) wegen dem Vorwurf der Volksverhetzung ein. Auf seiner Webseite hatte er die von der Bezirksregierung ins Visier genommenen Domains verlinkt.
Das LKA untersucht dabei die Verlinkung zu den Seiten rotten.com und front14.org. Diese standen anfänglich auf der Liste der zu sperrenden Domains, beide Seiten unterhalten jedoch keine volksverhetzenden Inhalte, deshalb wurden sie von der Sperrungsverfügung wieder ausgenommen.

17. Oktober 2003
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart droht Alvar Freude (ODEM.org) Berufsverbot an. Grund dafür ist das auf seiner Website angebotene “Freedom Fone”, der satirischgemeinte Dienst bietet an die in NRW gesperrten Websites am Telefon vorzulesen.
Dabei liegt die Vermutung nahe, dass die Bezirksregierung Düsseldorf den Beschuldigten mundtot machen will.

21. Oktober 2003
Jürgen Schütte von der Bezirksregierung Düsseldorf kündigt Gespräche mit Suchdiensten, speziell Google , an. Seiner Auffassung nach sind die Betreiber der Suchmaschinen Serviceprovider und deshalb für die angezeigten Suchergebnisse rechtlich verantwortlich.

 

2004

links2002

07. Oktober 2004
Alvar Freude (http://www.odem.org) wird aufgrund des Setzen von Links und seiner satirische Website FreedomFone zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt.
Ursache für das Verfahren ist eine Strafanzeige der Düsseldorfer Bezirksregierung: Die Anti-Zensur-Satire FreedomFone sei dazu da, Zugang zu illegalen Inhalten zu vermitteln. Nach der Urteilsverkündung teilte Freudes Anwalt Stadler mit, Rechtsmittel einzulegen.

(siehe Odem.org http://www.odem.org/aktuelles/news_16692.de.html)

 

2005

2002Anfang

15. Juni 2005
Alvar Freude (http://www.odem.org) wurde vom Landgericht Stuttgart in allen Anklagepunkten freigesprochen. Der Richter machte in der Berufungsverhandlung sehr schnell deutlich, dass er keinerlei Tathandlung in der Berichterstattung von Freude sehe. Der ermittelnde Staatsanwalt Melionis mußte außerdem einige Kritik des Richters einstecken. So zeigten die Vernehmungen von LKA-Beamten, dass sehr oberflächlich ermittelt wurde.